Die Vermögensgegenstände in einem Unternehmen (Gebäude, Maschinen, Büroeinrichtung, Fahrzeuge usw.) verlieren im Laufe der Zeit durch Abnutzung, Verschleiß, Überalterung, Zerstörung, Preisrückgang und ähnliche Einflüsse an Wert. Dieser Werteverlust wird in der Handels- und Steuerbilanz sowie im Rahmen der Kostenrechnung rechnerisch als Abschreibung erfasst. Im Steuerrecht spricht man statt dessen von der AfA (Absetzung für Abnutzung), bei der Kostenrechnung von kalkulatorischen Abschreibungen.
Je nach Ursache der Wertminderung werden Abschreibungen unterschiedlich ermittelt. Zur Berechnung des Wertverlustes, der durch Abnutzung hervorgerufen wird, werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines Vermögensgegenstandes (in der Kostenrechnung der Wiederbeschaffungspreis) nach einem bestimmten Schema auf die zu erwartende betriebliche Nutzungsdauer verteilt. Man unterscheidet dabei im wesentlichen zwei Methoden:
- Lineare Abschreibung:
Der Wert eines Anlagegegenstandes wird über die verbleibende Nutzungsdauer um konstante Euro-Beträge bis auf Null vermindert.
- Degressive Abschreibung:
Der Wert eines Anlagegegenstandes wird um einen konstanten Prozentsatz vom jeweiligen Restwert vermindert. Diese Methode führt zu anfänglich höheren, später jedoch niedrigeren Abschreibungsbeträgen als bei der linearen Abschreibung.
|